Geschäftsführer-Gesellschafter:
Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften gilt besonderes Augenmerk der steuerlichen Beurteilung der gezahlten Gehälter, Tantiemen und sonstigen Vorteilsgewährungen. Die Merkmale zur Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung werden durch die Finanzverwaltung ständig weiterentwickelt.
Beratungsbedarf besteht auch hinsichtlich der rentenversicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern selbst und von nahe stehenden Personen.











