Geschäftsführer-Gesellschafter:

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften gilt  besonderes Augenmerk der steuerlichen Beurteilung der gezahlten Gehälter,  Tantiemen und sonstigen Vorteilsgewährungen. Die Merkmale zur Beurteilung  einer verdeckten Gewinnausschüttung werden durch die Finanzverwaltung ständig  weiterentwickelt.

Beratungsbedarf besteht auch hinsichtlich der  rentenversicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von  Gesellschafter-Geschäftsführern selbst und von nahe stehenden  Personen.